18.12.2020
Mit den heute vorgestellten Eckpunkten zur Regulierung von Wasserstoffnetzen schafft das Bundeswirtschaftsministerium Freiraum für marktwirtschaftliche Investitionen und beschleunigt den Hochlauf des Wasserstoffmarktes. Das Eckpunktepapier ist auch richtungsweisend für die anstehende Novellierung der TEN-E-Verordnung und die Überarbeitung des dritten Energiebinnenmarkt-Pakets der EU.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einem ausgewählten Kreis von Verbänden heute die Eckpunkte einer "Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze" vorgestellt. Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Erdgasspeicher e.V. (INES), nahm an dieser Verbändeinformationsveranstaltung teil und kommentiert die Eckpunkte wie folgt:
„Mit den Eckpunkten beschreibt das BMWi nicht nur einen klugen regulatorischen Ansatz für Wasserstoffnetze in Deutschland. Es skizziert auch einen möglichen Weg für den europäischen Binnenmarkt bei der Entwicklung von bedarfsorientierten und zusammenhängenden Wasserstoffinfrastrukturen, in der auch Gasspeicher eine wesentliche Rolle spielen werden. Mit dem Überarbeitungsvorschlag zur TEN-E-Verordnung noch unter deutscher Ratspräsidentschaft und der angekündigten zeitnahen Umsetzung der Eckpunkte in nationales Recht schafft das BMWi in beachtlichem Tempo einen verlässlichen Regulierungsrahmen und präsentiert Deutschland auch auf europäischer Ebene als konstruktiven Moderator.“
Die Eckpunkte des BMWi sehen vor, dass Betreibern von Wasserstoffleitungen freigestellt wird, ob sie sich einer Netzregulierung unterwerfen möchten (Opt-In-Regelung) oder privatwirtschaftlich Wasserstoffnetze betreiben wollen. Damit verankert das Ministerium nicht nur einen Bestandsschutz für aktuell privatwirtschaftlich betriebene Wasserstoffleitungen, sondern führt auch für neue Wasserstoffnetze keine zwingende Regulierung ein. Laut BMWi ist für den Aufbau der Wasserstoffnetze eine Flankierung aus öffentlichen Mitteln erforderlich. Rund 800 Millionen Euro aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket sieht das BMWi deshalb zur Förderung von Wasserstoffnetzen vor.
Im Rahmen der EU-Verordnung für transeuropäische Energieinfrastrukturen (TEN-E-Verordnung) können Fördermittel zum Aufbau von Wasserstoffinfrastrukturen europäisch koordiniert und beihilferechtlich abgesichert für marktwirtschaftliche Akteure bereitgestellt werden. Die EU-Kommission hat hierzu am 15. Dezember 2020 einen Legislativvorschlag vorgelegt. Über die Novellierung der TEN-E-Verordnung hinaus, sieht das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das vierte Quartal 2021 eine Überarbeitung des dritten Energiebinnenmarkt-Pakets vor, um wettbewerbliche Märkte für dekarbonisierte Gase zu regulieren. In beiden Initiativen hat sich die Bundesregierung mit ihren Eckpunkten als richtungsweisender Akteur in Position gebracht.
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