02.02.2024

INES führt Marktabfrage zu Wasserstoffspeichern durch

INES führt im April erstmalig eine Marktabfrage zu den spezifischen Bedarfsstrukturen für Wasserstoffspeicher (Market Assessment for Hydrogen Storage, MAHS) durch. Gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff werden die Speicherbetreiber zukünftig verpflichtet sein, alle zwei Jahre die Marktnachfrage zur Speicherung von Wasserstoff für neue Investitionen festzustellen. INES schafft mit der Marktabfrage eine gebündelte deutschlandweite Grundlage für Speicherbetreiber, dieser Pflicht nachzukommen und Speicher zu entwickeln. Ergänzend werden weiterhin unternehmensspezifische Marktabfragen stattfinden.

Am 2. Februar 2024 hat die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) angekündigt, dass sie zwischen dem 1. April 2024 und dem 30. April 2024 eine Marktabfrage (Market Assessment for Hydrogen Storage, MAHS) durchführen wird, um die spezifischen Bedarfsstrukturen für  Wasserstoffspeicher festzustellen. Mit der Abfrage wird INES relevante Informationen für die Investitionen zur Entwicklung von Wasserstoffspeichern gebündelt abfragen und sowohl diskriminierungsfrei den Speicherbetreibern als auch den relevanten Regulierungsbehörden zur Verfügung stellen.

Für die Entwicklung marktwirtschaftlich erforderlicher Wasserstoffspeicher ist es für die Speicherbetreiber unerlässlich, Kenntnisse über die spezifischen Bedarfsstrukturen und die damit verbundenen Nutzeranforderungen zu gewinnen. Die Speicherbetreiber verfügen über besonderes Fachwissen und stellen deshalb die relevanten Fragen, um eine passgenaue Entwicklung der Speicherkapazitäten zu ermöglichen. Die Speicherbetreiber werden im entstehenden Marktrahmen die Entwicklung von Wasserstoffspeichern kunden- und wettbewerbsorientiert vorantreiben. Die Marktabfrage dient also dazu, den Marktakteuren den bestmöglichen Zugang zu den Wasserstoffspeicherkapazitäten in Zukunft zu ermöglichen.

Hintergrund der Marktabfrage ist die künftig bestehende Verpflichtung der Speicherbetreiber gemäß Artikel 8 („Market assessment for renewable gas and low-carbon gas by LNG and storage system operators“) der EU-Verordnung über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff (aus dem EU-Gaspaket). Die Verordnung sieht vor, dass Speicherbetreiber mindestens alle zwei Jahre eine Marktbewertung für Investitionen in Speicher für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, inklusive Wasserstoff durchführen müssen. Die Speicherbetreiber sollen die relevanten Regulierungsbehörden über das Ergebnis der Marktbewertung informieren.

In der Vergangenheit haben bereits einzelne Speicherbetreiber Marktabfragen durchgeführt. Die gesammelten Erfahrungen aus bisherigen und künftigen Marktabfragen einzelner Speicherbetreiber nutzt INES bei Durchführung der Marktabfrage.

Sebastian Heinermann, INES-Geschäftsführer erläutert die Ankündigung wie folgt: „Die EU verpflichtet Speicherbetreiber zukünftig, den Marktbedarf für Wasserstoffspeicher festzustellen, damit eine fundierte Investitionsplanung erfolgen kann. Die MAHS (Market Assessment for Hydrogen Storage) dient den Speicherbetreibern nicht nur zur Umsetzung der Pflichten aus dem Gaspaket, sondern soll vor allem Antworten auf spezifische Fragen der Speicherbetreiber liefern, um kunden- und wettbewerbsorientierte Speicherangebote zu entwickeln.“

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