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Der Bundesrat hat im Juni 2019 einen Entschließungsantrag zur Gasspeicherung in Deutschland gefasst. In diesem stellen die Länder fest, dass Gasspeicher ein wesentlicher Bestandteil der Versorgungssicherheit hierzulande sind und eine Schlüsselrolle für das Gelingen der Energiewende einnehmen.
Download: Beschluss des BundesratsDer Bundesrat hat in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019 einen Entschließungsantrag zur Gasspeicherung in Deutschland gefasst. Sowohl der Wirtschafts- als auch der Umweltausschuss des Bundesrats hatten den Entschließungsantrag, der gemeinsam mit der sogenannten LNG-Verordnung verabschiedet wurde, zuvor empfohlen.
„Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in Deutschland eines übergreifenden Blicks auf das Zusammenspiel aller am Gasversorgungssystem beteiligten Marktakteure bedarf. Dabei kommt insbesondere auch den in Deutschland vorhandenen Gasspeichern für die Gasversorgungssicherheit eine besondere Bedeutung zu“, heißt es im Beschluss.
Konkret hält der Bundesrat fest, dass Gasspeicher die Versorgung im Winter sicherstellen und den notwendigen Ausbau der Gasnetze begrenzen. Darüber hinaus kommt Ihnen im Zuge der Energiewende eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, erneuerbar erzeugten Strom in Form synthetischer Gase über längere Zeit zu speichern.
„Die gefasste Entschließung ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gasspeicher zu verbessern und die marktverzerrenden Aspekte im aktuellen Rechtsrahmen zu beseitigen. Darüber hinaus werden Gasspeicher vom Bundesrat als integraler Bestandteil der Energiewende anerkannt. Wir begrüßen deshalb die Entschließung und hoffen, dass die Bundesregierung im Sinne des Antrags konkret und zeitnah handelt.“
Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass der Betrieb der Gasspeicher in Deutschland unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht dauerhaft sichergestellt ist und mit der Umsetzung der Beschlüsse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ der Gasbedarf „in den nächsten Jahren steigen wird“. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur „Sicherung der Gasspeicherinfrastruktur“ zu ergreifen.
Zum einen soll die im EU-Vergleich erhöhte Belastung deutscher Gasspeicher reduziert werden. Dies sei zum einen notwendig, um deutsche Gasspeicher nicht weiter schlechter zu stellen und zum anderen, um einen „EU-Gasbinnenmarkt mit gleichen Spielregeln zu ermöglichen“, der auch eine systemdienliche Nutzung von Gasspeichern im Rahmen der Sektorenkopplung zulässt. Als Grund für diese Aufforderung führt der Bundesrat die „bei der Ein- und Ausspeicherung von Gas zu zahlenden Netzentgelte und die Konvertierungsumlage“ an. Diese sind so ausgestaltet, dass deutsche Gasspeicher höher belastet werden als in direkter Konkurrenz stehende Speicher in Nachbarstaaten wie den Niederlanden oder Österreich. Das Abgaben-, Entgelte- und Umlagesystem soll daher angepasst werden.
Darüber hinaus hält der Bundesrat die in den vergangenen Wintern von den Marktgebietsverantwortlichen ausgeschriebenen regionalen Regelenergiebedarfe für eine nationale Gasmangellage für zu gering. Die „Sicherstellung von termingebundenen Mindestfüllständen der Gasspeicher“ kann daher aus Sicht der Bundesländer einen Beitrag leisten. Zudem sollte die Versorgungssicherheit dadurch erhöht werden, dass die Marktgebietsverantwortlichen ihre Leistungen auf Speicheranschlusspunkte begrenzen.
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