17.12.2015
Die Initiative Erdgasspeicher e. V. (INES) begrüßt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seinem Eckpunktepapier zur Erdgasversorgungssicherheit Maßnahmen vorschlägt und umsetzen will, um auch in Zukunft die Gasversorgungssicherheit in Deutschland sicherzustellen. Allerdings hält INES die vom BMWi vorgeschlagenen Maßnahmen für unzureichend.
„Die in der BMWi-Gasspeicherstudie ermittelten Ziel-Speicherfüllstände zum Ende des Winters wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach unterschritten. Es besteht also Handlungsbedarf“, so Andreas Kost, Geschäftsführer von INES.
Die Beschaffung von Gasmengen durch die Lieferanten erfolgt im liberalisierten Gasmarkt in der Regel rein preisgetrieben und ohne besondere Absicherung gegen Versorgungskrisen. In einer Stellungnahme an das BMWi empfiehlt INES daher, beim Aufbau einer Vorsorge und der Ausgestaltung entsprechender Produkte sicherzustellen, dass im Engpassfall vor allem die Letztverbraucher (Haushaltskunden) geschützt werden.
Nach Ansicht von INES sollten die Marktgebietsverantwortlichen (MGV), in Abgrenzung zum Demand-Side Management (DSM), zu einer Vorsorge gesetzlich verpflichtet werden. Dabei sollte die Vorsorgepflicht an den Extremszenarien der europäischen Vorgaben zum Versorgungsstandard für geschützte Kunden (im Wesentlichen Haushaltskunden) ausgerichtet werden. „Im Unterschied zu Industriekunden können Haushaltskunden nicht am Großhandel partizipieren und deshalb nicht auf die Handelspreise im Sinne eines DSM reagieren“, so Ulrich Duda, ebenfalls Geschäftsführer von INES. „Damit die Vorsorge den Regelenergiemarkt nicht beeinflusst, sollte ein Abruf im Einklang mit den Krisenstufen des Notfallplans Gas im Rahmen der Alarmstufe erfolgen“, so Duda weiter.