29.04.2025
INES äußert im Namen seiner Mitglieder deutliche Kritik am aktuellen Entwurf zur Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV), den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Montagnachmittag zur Konsultation gestellt hat.
Berlin, 13. März 2025 – „Der Schnellschuss des BMWK in Sachen Gasspeichergesetz könnte auch nach hinten losgehen. Entsprechend groß ist der Frust in der Branche. Was die Speicherbranche braucht, sind Regeln, die den Markt und Wettbewerb nicht unterminieren und gleichzeitig eine sichere und kosteneffiziente Befüllung der Speicher vor dem Winter gewährleisten“, erklärt Sebastian Heinermann, Geschäftsführer der Initiative Energien Speichern (INES).
INES bewertet die geplanten Anpassungen der gesetzlichen Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen differenziert. Während der Verband die Aufhebung des Zwischenziels zum 1. Oktober ausdrücklich begrüßt, sieht er bei anderen Maßnahmen Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf Versorgungssicherheit und Marktauswirkungen.
Wegfall des Zwischenziels bringt mehr Kosteneffizienz
INES unterstützt die Entscheidung, auf das Zwischenziel zum 1. Oktober zu verzichten. Die Reduktion bestehender Zwischenziele schafft zusätzliche Freiheitsgrade und ermöglicht eine kostenoptimierte Gasbeschaffung. Weniger Zwischenziele bedeuten mehr Flexibilität – und können zu einer effizienteren und wirtschaftlicheren Befüllung der Speicheranlagen beitragen.
Versorgungssicherheit sollte nicht durch Fehlanreize beeinträchtigt werden
INES weist darauf hin, dass sowohl die geplante Anhebung des Füllstandsziels zum 1. Februar auf 40 Prozent als auch eine generelle Absenkung der Füllstandsvorgaben mögliche Auswirkungen auf die Gasversorgungssituation im Winter haben könnten.
Ein verpflichtend hoher Speicherfüllstand im Februar – verbunden mit technisch begrenzten Ausspeicherraten – könnte dazu führen, dass ein Teil der Reserven bis zum Ende der Heizperiode nicht genutzt werden kann. Mit Absenkung der Füllstandsvorgaben zum 1. November könnte darüber hinaus eine niedrigere Befüllung der Gasspeicher vor den kommenden Wintern einhergehen.
Beide Entwicklungen sollten sorgfältig abgewogen werden, um die mit dem Gasspeichergesetz angestrebte Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit im Winter nicht zu beeinträchtigen. INES empfiehlt daher, auf eine Erhöhung des Februar-Ziels zu verzichten und mögliche Auswirkungen der geplanten Absenkung der Füllstandsvorgaben vor dem Winter zu bewerten.
Diskriminierende Einzelvorgaben gefährden fairen Wettbewerb
Besorgt zeigt sich INES über die geplante Einführung teils anlagenscharfer Füllstandsvorgaben während der Geltungsdauer des Gasspeichergesetzes bis zum 31. März 2027. Die Vorschläge stellen einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb dar, deren Auswirkungen aktuell nicht absehbar sind. INES fordert, die potenziellen Konsequenzen dieses diskriminierenden Markteingriffs vor einer Umsetzung umfassend zu analysieren.
Europarechtlich begründete Flexibilität statt Markteingriff
Vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Weiterentwicklung der europäischen Verordnung (EU) 2017/1938 empfiehlt INES, eine zeitliche Verschiebung des bisherigen November-Ziels auf den 1. Dezember als Alternative zu anlagenscharfen Füllstandsvorgaben zu prüfen. Dies könnte den vorgeschlagenen gravierenden und diskriminierenden Markteingriff vermeiden und gleichzeitig eine europarechtlich konforme Lösungsmöglichkeit darstellen.
Grundsätzlich sollten solche maßgeblichen regulatorischen Eingriffe mit der nötigen Sorgfalt und im engen Dialog mit der Branche gestaltet werden.
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